Prüfung von Immobilien

Erstveröffentlichung auf „Tumblr“ am 14.5.2016 –

Überprüfungen von Immobilien durch Sachverständige oder Fachingenieure können aus verschiedenen Gründen äußerst sinnvoll sein. Hierbei spielen letztlich weder der Typus noch Nutzung oder Baujahr der Immobilie eine Rolle. Wichtig ist der Grund für eine beabsichtigte Überprüfung. Und die Gründe bzw. Absichten können vielfältig sein. Wesentlich sind z. B.:

  • eine bevorstehende Transaktion
  • ein Abschluss eines langjährigen Mietvertrags mit Instandhaltungsverpflichtungen
  • eine Verifizierung zukünftiger Instandsetzungskosten zur Bestimmung eines immobilienbezogenen Obligos
  • die Qualitätsprüfung von erbrachten Dienstleistungen im Gebäudemanagement
  • behördliche / gesetzliche Anforderungen

Im Rahmen der durchzuführenden Prüfungen ergibt sich unter Berücksichtigung der Prüfabsicht und des Prüfumfangs für den Auftraggeber in vielen Fällen die Möglichkeit, den Umfang sinnvoll mit dem Sachverständigen oder Fachingenieur auf das Wesentliche zu beschränken, um eine letztlich zielführende und verwertbare Aussage zu erhalten. Diese Chance sollte zu Beginn der Arbeiten von beiden Seiten genutzt werden, um das Gesamtergebnis der Prüfung zu optimieren (Nutzen – Aufwand). Ebenso sollten die Möglichkeiten einschlägiger Software in der Bearbeitung ausgereizt werden, damit der Bearbeitungsaufwand in Grenzen gehalten werden kann. Denn im Gegensatz zur Massenproduktion von Gütern im industriellen Stil ist eine Immobilie immer noch eher den Unikaten zuzuordnen. Hieraus ergeben sich dann oftmals auch individuelle Fragestellungen in der Ausarbeitung. Durch selbst gesetzte Standards, optimierte Prozessabläufe und dem Einsatz von ausgewählter IT kann der nötige Aufwand für individuelle Bearbeitungen zum Wohle des Kunden begrenzt werden. Ein wesentlicher Aspekt hierbei spielt vor allem die digitale/elektronische Bearbeitung von Ausarbeitungen, die mittlerweile nahezu vollständig digital erfolgen kann.

Für eine optimale Nutzung der Ergebnisse aus einer Prüfung können sich Ausarbeitungen gut an den Anforderungen der VDI 6026 Blatt 1.1 “Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen” orientieren, da eine dokumentierte Überprüfung der Immobilie auch Eingang in die jeweiligen Revisionsunterlagen finden und so in der Zukunft wertvolle Informationen bereitstellen kann. Auch dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen, wie wiederholt eingesehene Bauakten in Archiven von Bauämtern seit Jahrzehnten beweisen. Gut dokumentierte Immobilien dürften zukünftig “bessere Karten” haben.

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